FOLIENART.TIROL / RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartnerin und Geltungsbereich
Vertragspartnerin ist Martina Haselwanter, Werbeagentur · Folienart Tirol, Bundesstraße 5c, 6114 Kolsass, Österreich, E-Mail: office@folienart.tirol, Telefon: 0650 610 71 41.
Diese Bedingungen betreffen Aufträge zur Scheibentönung und Fahrzeugfolierung. Sie werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
2. Angebot und Auftrag
Leistungsumfang, Fahrzeug, zu bearbeitende Flächen, Folienmaterial, Farbe beziehungsweise Tönungsgrad, Preis und voraussichtlicher Fertigstellungstermin werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder eine beiderseitige Auftragsbestätigung zustande. Eine allgemeine Anfrage über Telefon oder E-Mail allein begründet noch keinen Auftrag.
Änderungen am Auftrag und zusätzliche Arbeiten werden vor ihrer Ausführung abgestimmt. Etwaige Mehrkosten und Terminfolgen werden offengelegt und bedürfen der Zustimmung des Kunden. Bei Kostenvoranschlägen gelten die gesetzlichen Regelungen.
3. Preise und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Gesamtpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Preisbestandteile und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot. Anzahlungen und abweichende Zahlungsfristen werden gesondert vereinbart. Ohne abweichende Vereinbarung ist die Rechnung bei Fertigstellung und Übergabe fällig. Gesetzliche Einwendungen sowie Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
4. Fahrzeugübergabe und Vorbereitung
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem Zustand zu übergeben, der die vereinbarten Arbeiten ermöglicht. Besondere Anforderungen an Reinigung, Anbauteile oder Standzeiten werden vorab mitgeteilt. Zusätzliche Reinigungs-, Demontage- oder Vorbereitungsarbeiten werden nur nach Abstimmung berechnet.
Der Kunde informiert uns über bekannte Nachlackierungen, Reparaturen, Korrosion, Glas- oder Lackschäden, Beschichtungen und sonstige Umstände, die Haftung oder Verarbeitung der Folie beeinflussen können. Bei Übergabe halten wir erkennbare Vorschäden und relevante Besonderheiten gemeinsam fest. Die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht des Betriebs bleibt unberührt.
5. Termine und Auftragsänderungen
Verbindliche Termine werden ausdrücklich vereinbart. Erforderliche Änderungen, etwa aufgrund erst bei der Vorbereitung erkennbarer Untergrundprobleme, werden unverzüglich besprochen. Gesetzliche Rechte bei Verzug bleiben bestehen. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, bitten wir um möglichst frühzeitige Mitteilung.
Bei einer Auftragsstornierung werden keine pauschalen Stornogebühren allein aufgrund dieser Bedingungen vereinbart. Etwaige Ansprüche richten sich nach einer wirksamen individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich anzurechnender Einsparungen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
6. Besondere Bedingungen für Scheibentönung
Die zu tönenden Scheiben, das verwendete Produkt und der gewünschte Tönungsgrad werden vor Beginn vereinbart. Die Durchführung erfolgt unter Beachtung der für das Fahrzeug und den vorgesehenen Einsatz geltenden Vorschriften. Nicht zulässige Tönungen werden nicht als straßenzulässige Leistung angeboten. Erforderliche Produkt- und Montageunterlagen werden bei Übergabe ausgehändigt beziehungsweise erläutert.
Vorhandene Kratzer, beschädigte Scheiben, Dichtungen, Heizleiter und Antennenstrukturen werden bei der Vorbereitung berücksichtigt. Technisch bedingte sichtbare Bereiche, etwa an keramischen Punktrastern oder Folienkanten, werden soweit erkennbar vorab erläutert und gegebenenfalls gesondert vereinbart. Daraus folgt kein allgemeiner Ausschluss von Mängelrechten.
Während der produktspezifischen Trocknung können vorübergehend Feuchtigkeitserscheinungen auftreten. Maßgeblich sind die bei Übergabe mitgeteilten Hersteller- und Pflegehinweise, insbesondere zum Betätigen der Fenster und zur Reinigung. Dauerhafte Blasen, Ablösungen oder andere Auffälligkeiten sollen zur fachlichen Prüfung gemeldet werden.
7. Besondere Bedingungen für Fahrzeugfolierung / Carwrap
Voll- oder Teilfolierung, sichtbare Kanten, Übergänge, Aussparungen, Türfalze, Einstiege und sonstige Innenflächen werden im Leistungsumfang konkret beschrieben. Nicht ausdrücklich vereinbarte Flächen sind nicht automatisch Bestandteil einer Vollfolierung. Notwendige Demontagen werden vorab abgestimmt.
Der Untergrund muss für die gewählte Folie geeignet sein. Bei erkennbar problematischen Lackierungen, Beschichtungen oder Vorschäden informieren wir den Kunden über Risiken und besprechen das weitere Vorgehen. Ungeeignete Bereiche werden nicht ohne weitere Abstimmung foliert.
Farbe und Oberflächenwirkung können je nach Licht und Betrachtungswinkel variieren. Zur Auswahl kann ein Materialmuster verwendet werden. Erforderliche Nähte, Überlappungen oder technisch nicht vollständig folierbare Vertiefungen werden vorab erläutert, soweit sie erkennbar sind. Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften werden nicht pauschal als vertragsgemäß behandelt.
Eine Dekorfolie ersetzt keine Lackreparatur und wird nicht als gleichwertiger Ersatz für eine spezielle Steinschlagschutzfolie angeboten. Haltbarkeit und spätere Entfernbarkeit hängen unter anderem von Produkt, Untergrund, Beanspruchung, Witterung und Pflege ab. Eine konkrete Haltbarkeits- oder rückstandsfreie Entfernungsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich übernommen wird. Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben bestehen.
Eine spätere Entfernung der Folie ist nur Teil des Auftrags, wenn dies vereinbart wurde. Vor der Entfernung werden insbesondere bei nachlackierten oder vorgeschädigten Flächen mögliche Risiken geprüft und erläutert.
8. Übergabe und Pflege
Bei Fertigstellung kann der Kunde das Ergebnis gemeinsam mit uns besichtigen. Pflegehinweise, gegebenenfalls notwendige Aushärtezeiten und vereinbarte Nachkontrollen werden bei Übergabe erläutert. Wasch- und Reinigungsverfahren müssen zur verwendeten Folie passen. Insbesondere aggressive Mittel, scheuernde Hilfsmittel und ungeeigneter Hochdruck können Schäden verursachen.
Die Übernahme oder Bezahlung bedeutet keinen Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte. Fotos für Werbung oder eine Veröffentlichung werden nur auf gesonderter rechtlicher Grundlage verwendet; eine Zustimmung wird durch diese AGB nicht erteilt.
9. Gewährleistung und Beschwerden
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Verbraucherrechte werden weder ausgeschlossen noch verkürzt. Etwaige freiwillige Hersteller- oder Betriebsgarantien werden gesondert beschrieben und schränken die gesetzlichen Rechte nicht ein.
Bitte melden Sie Beanstandungen an office@folienart.tirol oder telefonisch unter 0650 610 71 41 und geben Sie uns Gelegenheit, das Fahrzeug beziehungsweise die betroffene Fläche zu prüfen. Fotos können die erste Einschätzung erleichtern. Diese Bitte begründet keine zusätzliche Ausschlussfrist für Verbraucher.
Üblicher Verschleiß oder erst nach Übergabe durch äußere Einwirkungen verursachte Beschädigungen begründen für sich genommen keinen bei Übergabe vorhandenen Mangel. Ob eine Beanstandung unter die Gewährleistung fällt, wird im Einzelfall anhand der gesetzlichen Regeln geprüft.
10. Haftung
Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss für Lack, Glas, Heizleiter, Fahrzeugteile oder Schäden bei der Folienentfernung. Bestehende Vorschäden und konkret erläuterte Untergrundrisiken sind bei der Beurteilung des Einzelfalls zu berücksichtigen; die Verantwortung für fachgerechte Arbeit bleibt unberührt.
11. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Fernabsatz und Auswärtsgeschäften
Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist grundsätzlich mit Vertragsabschluss. Vor Abschluss solcher Verträge werden die erforderlichen Informationen, die vollständige Rücktrittsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt.
Ein Beginn der Arbeiten vor Ablauf der Rücktrittsfrist erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers. Eine allenfalls geschuldete anteilige Vergütung bei Rücktritt setzt die gesetzlich erforderlichen Informationen und Erklärungen voraus. Der Verlust des Rücktrittsrechts nach vollständiger Leistungserbringung setzt die erforderliche vorherige ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis dieses Rechtsverlusts voraus. Diese AGB ersetzen diese gesonderten Erklärungen nicht.
Eine individuelle Farb- oder Designwahl wird hier nicht als pauschaler Ausschluss des Rücktrittsrechts bei einer Dienstleistung behandelt. Auf dieser Website werden keine Bestellungen oder verbindlichen Vertragsabschlüsse über eine Bestellfunktion angeboten.
12. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
Es gilt österreichisches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des nach den gesetzlichen Regeln maßgeblichen Rechts erhalten. Die gesetzliche Zuständigkeit der Gerichte bleibt unberührt.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten im konkreten Streitfall bleiben unberührt. Für Beschwerden steht office@folienart.tirol zur Verfügung.
